Rheinpreußenhaus. Vermietungsinformationen
Wir vermieten das Rheinpreußenhaus für Familienfeiern.
Mauerstr. 2A in 47198 Duisburg
Unser Rheinpreußenhaus können auch Sie für Ihre Feier mieten.
Während und nach der Veranstaltung ist folgendes zu beachten:
Bitte verhalten Sie sich vor dem Gebäude auf der Straße ruhig. Denken Sie an die Nachbarinnen und Nachbarn! Aus diesem Grunde ist eine Anmietung für Feiern nur bis 22.00 Uhr möglich. Bitte schließen Sie die Eingangstür während der Nutzung nicht ab. Wenn es mal brennt, könnten Sie vielleicht nicht schnell genug ins Freie kommen.
Nach Benutzung des Hauses müssen Küche, Waschbecken, Toiletten, der große Versammlungsraum und der kleine Raum gründlich geputzt werden. Das Haus muss wieder sauber und aufgeräumt hinterlassen werden. Entstehen im oder am Haus während der Benutzung Schäden, so ist es doch selbstverständlich, dass Sie dafür aufkommen müssen.
Maximale Belegung und Ausstattung
Bei Veranstaltungen dürfen sich höchstens 45 Personen im Rheinpreußenhaus aufhalten. Das ist eine Auflage der Feuerwehr. Der Mieter des Rheinpreußenhauses erklärt durch seine Unterschrift unter dem Mietvertrag, dass er über diesen Sachverhalt informiert worden ist und dass er seine Feier mit höchstens 45 Personen durchführen wird. Wenn die Feuerwehr bzw. das Ordnungsamt das Rheinpreußenhaus während einer Veranstaltung kontrolliert und es befinden sich mehr als 45 Personen im Raum, so trägt der Mieter das Risiko einer Strafe.
Der Rheinpreußenhaus e.V. übernimmt keine Haftung für Garderobe und mitgebrachten Elektro- und sonstigen Geräten.
Ausstattung:
– Gläser, Geschirr und Besteck für 45 Personen
– Tische und Stühle
– Küche mit Geschirrspülmaschine, zwei Kühlschränke mit jeweiligem Eisfach, Kochherd mit Backofen
– Getrenntes Damen und Herren WC mit Handwaschbecken
Preise und Kontaktinformationen
Nichtmitglieder
Vereinsmitglieder
Für Auskünfte, Preise und Terminabsprachen
Frau Grieger
Tel.Nr.: 0176 35 18 11 16
(erreichbar montags-freitags 14.00-18.00 Uhr)
Es gelten die jeweils geltenden Corona-Beschränkungen (CoronaSchV) für die Anmietung.