Ergebnisse aus der letzten Mitgliederversammlung (MV) vom 21.05.2025

Dagmar Herzog (Vorstandsmitglied) wurde zur Versammlungsleiterin gewählt. Für Mitglieder, die bei der letzten Mitgliederversammlung nicht dabei waren, wurden die gefassten Beschlüsse noch einmal verlesen.

Der vom Vorstand aufgestellte und von der Mitgliederversammlung beschlossene Jahresabschluss 2023 wurde vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW) vorab geprüft. Die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2023 wurden unter dem zweiten Tagesordnungspunkt vorgestellt.

Es folgte ein Bericht zur Anpassung der Nutzungsgebühren (Mieterhöhung). In diesem Jahr muss aufgrund der gestiegenen Kosten innerhalb der letzten Jahre die Nutzungsgebühr/Miete an den aktuellen Mietspiegel angepasst werden. Die Mietanpassungen werden zwischen zwischen 0,17 €/m² und 1,19 €/m² liegen (differenzierte Mietanpassungen). Geplant ist die Mieterhöhung für Sommer/Herbst 2025, die Mieter werden schriftlich benachrichtigt.

Bei der letzten Mitgliederversammlung beantragte ein Mitglied eine neue Abstimmung über die Erlaubnis zur Installation von Überwachungskameras in den Gärten / Höfen (letzte Abstimmung fand 2016 statt). Unter dem Tagesordnungspunkt 4 wurde ein Meinungsbild zum Thema Überwachungskameras in der Siedlung abgefragt und zusätzlich von den Gremien berichtet, welche Punkte(Vor- und Nachteile, anwaltsrechtlich, denkmalschutzrechtlich usw.) bei diesem Thema berücksichtigt werden müssen.

Allgemeines: Persönlichkeitsrechte haben immer Vorrang. Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dabei von Kameras beobachtet und gefilmt zu werden. Jeder darf selbst entscheiden, wann Dinge seines persönlichen Lebens offenbart werden und ob Videos oder Fotos von ihm verbreitet werden. Man muss unterscheiden zwischen privatem Raum und öffentlichen Raum.

 

 

Die Mitgliederversammlung beschließt, unter Berücksichtigung der erforderlichen Auflagen Kameras zuzulassen. Es handelt sich weiterhin um Einzelfallentscheidungen, welche durch die Genossenschaft (Vermieter) und die Untere Denkmalbehörde schriftlich genehmigt werden müssen.

Eine Kamera muss, damit sie erlaubnisfähig sein kann, folgende Kriterien erfüllen:

  • Nicht schwenkbar, d.h. fest installiert
  • Kein Fischauge
  • Nicht frei im Fenster aufgestellt
  • Keine Tonaufnahmen
  • Kein filmen, des öffentlichen Gehwegs. (Verpixeln/schwärzen des öffentlichen Gehwegs auf dem Kamerabild ist nicht ausreichend)
  • Sichtbares Hinweisschild auf Kamera am Grundstück erforderlich
  • Die Zustimmung des Nachbarn ist erforderlich
  • Ein schriftlicher Antrag im Genossenschaftsbüro ist erforderlich (Größe, Ausführung, Anbringungsort der Kamera und des Hinweisschildes)

Rücksprache bei der Unteren Denkmalbehörde:

Eine flächendeckende Genehmigung für die Montage von Kameras wird es nicht geben. (Einzelfallentscheidung). Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Genossenschaft gestellt werden. Diese stellt als Eigentümer den Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde (Größe, Ausführung, Anbringungsort der Kamera und des Hinweisschildes).

Den Präsentkorb gewann Inci Balzert.

Unter dem Punkt Verschiedenes gab es Hinweise auf die nächsten Veranstaltungen:

Trödelmarkt in der Rheinpreußensiedlung am Samstag, den 28. Juni

Kaffeeklatsch im Rheinpreußenhaus (15.00-16.30Uhr): 03. Juni und 24. Juni / 08. Juli und 22. Juli

Bingo Nachmittag (15.00Uhr): 11. Juni und 09. Juli

Ein Mitglied fragte nach einer „Gedenkveranstaltung“ zum vierzigjährigen Bestehen der Genossenschaft. Es muss kein Straßenfest sein, aber zumindest eine kleinere Veranstaltung um die Mitglieder zu Ehren, die in der Vergangenheit für den Erhalt der Siedlung und die Gründung einer Genossenschaft gekämpft haben.

Diese Zusammenfassung enthält Auszüge aus dem Protokoll von Thorsten Müller.