Wohnungsvergaberichtlinien der Wohnungsgenossenschaft Rheinpreußensiedlung
– ab 2021
Schlägelstr. 13 in 47198 Duisburg, Tel. 02066 / 410 15
Stand: 09.06.2020
Die letzten Wohnungen fallen zum 31.12.2020 aus der Miet- und Belegungsbindung heraus. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist dann flächendeckend nicht mehr erforderlich. Daher muss eine Anpassung der Wohnungsvergaberichtlinien (WVR) stattfinden. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Richtlinien überarbeitet. Eine Vorstellung der geänderten WVR wird bei der nächsten stattfindenden Mitgliederversammlung nachgeholt.
- Wohnungen werden nur an Mitglieder vergeben. Bei Abschluss eines Dauernutzungs-vertrages ist ein zweiter Genossenschaftsanteil zu erwerben (§17 Abs. 2 unserer Satzung).
- Die Mitglieder werden sortiert nach Eintrittsdatum in einer Bewerberliste erfasst. Überträgt ein Genossenschaftsmitglied seinen Genossenschaftsanteil auf eine andere Person, so gilt das Datum der Übertragung als Bewerberdatum.
- Das Eintrittsdatum der Mitgliedschaft ist grundsätzlich ausschlaggebend für die Wohnungsvergabe. Vorstand und Aufsichtsrat können in sachlich begründeten Ausnahmefällen eine abweichende Entscheidung treffen, wenn es um das wirtschaftliche Wohl der Genossenschaft geht. Dazu ist ein einstimmiger Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Das betroffene Mitglied hat das Recht auf eine Anhörung vor Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Mitgliederversammlung ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes darüber zu unterrichten.
3.1. Bei Auszug:
Das Mitglied kann bei Auszug aus der Wohnung ein zur Familie
gehörendes Kind zur weiteren Belegung der Wohnung vorschlagen. Das Kind muss Mitglied der Genossenschaft sein oder durch Übertragung werden. Wohnt das Kind nicht mehr in der Wohnung, so muss das Kind zu dem Zeitpunkt mindestens ein Jahr Mitglied der Genossenschaft gewesen sein.
3.2. Im Todesfall:
Im Todesfall beider Eltern kann die Wohnung von einem zur Familie gehörenden Kind übernommen werden.
- Ein Bewerber, der drei angebotene Wohnungen abgelehnt hat oder sich nach dreimaligem Anschreiben nicht meldet, wird mit Datum der Ablehnung bzw. des letzten Schreibens an das Ende der Bewerberliste einsortiert. Das dritte Anschreiben soll ein Einwurfeinschreiben sein.
- Ein Bewerber für eine Tauschwohnung (größere Wohnung – kleinere Wohnung) muss mit einer Wartezeit rechnen, bis er eine Wohnung angeboten bekommt.
- Mitglieder, die ihre Wohnung kündigen und später wieder eine Wohnung in der Siedlung beziehen möchten, werden wie neue Mitglieder behandelt. D.h. nicht das Eintrittsdatum zählt, sondern die Neubewerbung nach Auszug.
- Der Untervermietung einer Wohnung wird nur zugestimmt, wenn das Mitglied ein berechtigtes Interesse hat, einen Teil seiner Wohnung befristet unterzuvermieten. Der Untermieter hat kein Anrecht auf die Wohnung.
- Bewerber, die am gleichen Tag Mitglied geworden sind, werden in der Reihenfolge durch Los ausgewählt.
(Wohnungsvergaberichtlinien vom 23.11.1999, ergänzt am 05.07.2005, 27.11.2006, 09.03.2015 und 20.04.2016 durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Am 09.06.2020 ergänzt durch Beschluss von Aufsichtsrat und Vorstand)