Wie werde ich Mitglied?

Information für Wohnungsbewerber

 

Wir sind eine Genossenschaft, die von den Bewohnern der Siedlung ins Leben gerufen wurde.

Bei uns ist alles etwas anders, darum lesen Sie bitte unser Informationsblatt, bevor Sie die Beitrittserklärung für die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft unterschreiben.

Die Anmietung einer Genossenschaftswohnung in der Rheinpreußensiedlung und dem Johannenhof ist an die Mitgliedschaft gebunden.

Die Genossenschaft veranstaltet zwei Mitgliederversammlungen im Jahr. Zu diesen Versammlungen werden alle Mitglieder eingeladen. Alle wichtigen Themen, welche die Genossenschaft betreffen, werden dort diskutiert und beschlossen. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie eine Stimme. Damit entscheiden Sie mit über die Belange der Genossenschaft. Fragen Sie nach unserer Satzung! Dort ist geregelt, worüber Sie als Mitglied der Genossenschaft mitentscheiden können. In unserer Genossenschaft sollen die Wünsche und Meinungen der Mitglieder entscheidend sein.

Zur Genossenschaft gehören der Vorstand (aufgeteilt in nicht geschäftsführende Vorstandmitglieder und das geschäftsführende Vorstandmitglied) und der Aufsichtsrat, deren Mitglieder überwiegend Bewohner sind. Die nicht geschäftsführenden Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren und der Aufsichtsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt.  Das geschäftsführende Vorstandsmitglied wird für die Dauer von fünf Jahren durch den Aufsichtsrat in Abstimmung mit den nicht geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern in den Vorstand bestellt. Sie treffen sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen.

Da wir eine Bewohnergenossenschaft sind, erwarten wir von Ihnen, dass Sie regelmäßig an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und sich in der Genossenschaft engagieren; wie, das erfahren Sie auf den Mitgliederversammlungen. Die „Alten Bewohner“ der Siedlung haben nicht nur die Siedlungshäuser vor dem Abriss gerettet, sondern haben diese Genossenschaft erst möglich gemacht. Sie treffen sich schon seit Jahren, um Probleme und anstehende Arbeiten zu erledigen. Die Miete ist auch deshalb so niedrig, weil die Bewohner bei der Modernisierung der Wohnungen mitgeholfen haben. Sie haben Selbsthilfe im Wert von rd. 2.800 €  je Wohnung erbracht, wovon die nachfolgenden Bewohner profitieren.

 

Was müssen Sie tun, um Mitglied unserer Genossenschaft zu werden und was kostet es?

Sie unterschreiben eine Beitrittserklärung. Damit verpflichten Sie sich, einen Geschäftsanteil im Wert von 260 € zu erwerben. Mit der Beitrittserklärung wird ein Eintrittsgeld/Aufnahmegebühr von einmalig 13 € fällig. Den Geschäftsanteil können Sie in monatlichen Raten von mindestens 26 € bezahlen. Dazu müssen Sie einen Ratenantrag unterschreiben. Sie können die Ratenzahlung per Dauerauftrag oder Einzugsverfahren in Auftrag geben.

Mit Unterschrift der Beitrittserklärung sind Sie zunächst Mitgliedsanwärter. Der „Informationsabend für Neumitglieder“ ist Pflicht für jeden Mitgliedsanwärter, bevor der Vorstand über die offizielle Mitgliedsaufnahme entscheidet. Er findet im Jahr, unterhalb der Woche, nach Bedarf und Anzahl der Mitgliedsanwärter statt. Zum Informationsabend werden Sie schriftlich eingeladen. Da nicht jeder Mitgliedsanwärter diesen Termin zeitlich wahrnehmen kann, bieten wir alternativ die Teilnahme an einer der Führungen am Tag des offenen Denkmals an (zweiter Sonntag im September). Auch zu dieser Veranstaltung werden die Mitgliedsanwärter schriftlich eingeladen.

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende gekündigt werden (siehe §7 unserer Satzung). Nach Ablauf der Frist erhalten Sie den eingezahlten Betrag von 260 € ohne Verzinsung (siehe §42 unserer Satzung) zurück. Sollten Sie in der Zwischenzeit auch Mieter sein, so bewirkt eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft auch die Kündigung der Wohnung.

 

Mit dem folgenden Link können Sie unsere aktuell gültige Satzung herunterladen: Satzung

 

Genossenschaftsmitglied und Wohnungsbewerber!

Wenn Sie auch eine Wohnung in der Siedlung beziehen möchten, dann werden wir einen Fragebogen mit Ihren Daten ausfüllen. Jeder Wohnungsbewerber wird in die Bewerberliste aufgenommen. Auf Grund der zahlreichen Bewerbungen muss leider mit einer langen Wartezeit (10 Jahre) gerechnet werden. Anhand der Richtlinien für die Vergabe der Wohnungen, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden, werden die Bewerber ausgesucht.

Bei Bezug einer Wohnung muss ein zweiter Geschäftsanteil (260 €) erworben werden. Auch dieser kann in Raten von mindestens 26 € monatlich gezahlt werden.

Informationen zur Wohnung!

Die Wohnungen in unserer Siedlung haben 4 Zimmer, eine kleine Küche und Bad im Anbau. Eine Wohnung geht über zwei Etagen, wobei 2 Zimmer im Erdgeschoss und 2 Zimmer im Obergeschoss liegen. Die Wohnfläche beträgt ca. 68 m². Zur Wohnung gehört ein Garten, der je nach Wohnung unterschiedlich groß ist. Die Wohnungen verfügen größtenteils über eine Gasheizung. Der Gasverbrauch wird für jede Wohnung über einen extra Zähler abgerechnet. Das gleiche gilt für den Wasserverbrauch, der über einen separaten Zwischenzähler gemessen wird. Die monatliche Netto-Kaltmiete beträgt ca. 376,70 €.

Die Häuser sind inzwischen älter als 100 Jahre. Die Bausubstanz ist solide, aber nur teilweise wärmegedämmt. Der Einbau von modernen Baumaterialien ist nicht immer empfehlenswert. Die Häuser im Bereich Johannenhof und Nord/Ost stehen seit 1995 unter Denkmalschutz und die Häuser im Bereich Süd/West seit 2009. Alle Änderungen in der Wohnung oder im Garten müssen vorher von der Verwaltung der Genossenschaft bzw. von der Unteren Denkmalbehörde genehmigt werden.

Weitere Informationen zu unseren Wohnungen, erhalten Sie unter

https://rheinpreussensiedlung.de/unser-wohnungsbestand/informationen-zur-wohnung/

Für eine Terminabsprache melden Sie sich bitte vorab telefonisch im Büro unter 02066/41015. Mitgliedsaufnahmen finden nur außerhalb der Sprechstunde statt.

 

     
     
 

Duisburg-Homberg, April 2023